Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker).

Die Zahlung leisten Sie bitte in bar bei jedem Behandlungstermin. Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten für Heilpraktiker nicht oder nur teilweise. Private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen erstatten die Behandlungskosten entsprechend der vereinbarten Tarife. Der Rechnungsbetrag muss unabhängig von einer evtl. Kostenübernahme der Krankenkasse bezahlt werden.

Das Honorar wird nach Zeitaufwand berechnet und beträgt 75,-- € pro Stunde. Entsprechend dem Aufwand für Untersuchung, Behandlung, Materialeinsatz und Labor kann dieser Betrag auch höher oder geringer ausfallen.